Goldshaldenstraße 6, 75417 Mühlacker, Deutschland
Wir sind in Rechtsfragen gerne für Sie da.
Für eine kompetente Rechtshilfe in Mühlacker und Pforzheim sind unsere Rechtsanwälte gern für Sie zur Stelle. Unsere Kanzlei betreut Mandanten aus der Region in zahlreichen Rechtsfällen. Zu den Schwerpunkten gehören individuelle Angelegenheiten unter anderem aus dem Familienrecht und Arbeitsrecht. Wir vertreten Sie nicht nur vor Gericht, sondern stehen Ihnen auch außergerichtlich mit unserer Expertise zur Seite. Sprechen Sie uns einfach an, wir haben in allen Rechtsfragen ein offenes Ohr für Sie.
Jede Rechtsangelegenheit versuchen wir, mit einem abgestimmten Konzept zu lösen. Der Schlüssel für eine gute Zusammenarbeit mit den Mandanten ist die persönliche und zielorientierte Beratung. Wir gehen speziell auf Ihre Fälle ein und entwickeln passende Strategien für ein möglichst erfolgreiches Ergebnis vor Gericht. Ob im Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht oder Strafrecht – wir sind in diversen Rechtsgebieten gern für Sie da.
Als moderne Kanzlei in Mühlacker unterstützen wir Sie, wo wir können. Gemeinsam im Team begleiten wir Sie auf dem Weg durch unsere Rechtsgebiete und kämpfen für Ihr gutes Recht. Nicht nur unsere Rechtsanwälte sind hoch qualifiziert und zuverlässig, sondern das gesamte Team. Für eine persönliche Beratung in unserer Kanzlei vereinbaren Sie einen Termin.
Wir beraten Sie im Fall einer Kündigung, erstellen und prüfen Arbeitsverträge oder klären Fragen zu Urlaub, Probezeit und Insolvenz.
Unsere Kanzlei ist auf Bußgeldsachen spezialisiert, fechtet Bescheide an und legt Widersprüche ein.
Im Erbrecht regeln wir unter anderem die Erbfolge, setzen Testamente auf und beantworten Ihre Fragen zum Pflichtteil.
Für eine Beratung zu Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht stehen wir bereit.
Wir betreuen Mieter und Vermieter bei Fällen wie Kündigung, Abmahnung und Zwangsräumung.
Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie im Strafverfahren, ob bei Körperverletzung, Raub oder Steuerstrafen.
Wir stellen Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld oder vereinbaren Ausfallentschädigungen.